Arbeitsweise
Neben der Tatsache, dass unsere Arbeiten einer intensiven Planung bedürfen, sind für ihre sichere und termingerechte Durchführung besondere Vorsichtsmaßnahmen unentbehrlich.
Die nachstehenden Grundlagen geben einen kurzen Einblick in die von Rope Access Solutions verwandten und berücksichtigten Regeln und Verfahren:
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Doppelte Sicherheit: Neben der Verwendung des Arbeitsseils, kommt darüber hinaus grundsätzlich ein zweites - als Redundanz fungierendes - Sicherungsseil zum Einsatz.
Sollten Montagearbeiten innerhalb einer bestehenden Struktur (Stahlträger, Truss-System, Mero-System) durchgeführt werden, richten wir entweder eine permanente Life-Line Installation ein oder verwenden redundante Fallschutzvorrichtungen in Form einer PSA, die direkt am vorhandenen System angeschlagen werden. - Um eine "Kameraden"-Rettung im Falle eines Sturzes in die Rückhalte- oder Fangvorrichtung gewährleisten zu können, bestehen unsere Teams aus mindestens 2 Höhenarbeitern.
- Bei einem Einsatz von mehr als 5 Höhenarbeitern kommt ein Baustellenleiter (=Aufsichtsführender) hinzu, so dass auch die Koordination verschiedener Gewerke an Großbaustellen reibungslos abgewickelt werden kann.
- Der Einsatz von mehr als 10 Höhenarbeitern erfordert zusätzlich die Anwesenheit eines Höhenretters.
- Alle Höhenarbeiter haben eine fundierte Ausbildung und Eignungsprüfung nach FISAT-Richtlinien absolviert.
- Rope Access Solutions verwendet ausschließlich CE-geprüfte Materialien und PSA.
Grundlagen all dieser Arbeitsverfahren und der eingesetzten Materialien sind nachstehende Regeln und Verordnungen:
- BGR 159 - Hochziehbare Personenaufnahmemittel
- BGR 177 - Sicherheitsregeln für Steigeisen und Steigeisengänge
- BGR 179 - Einsatz von Schutznetzen
- BGR 198 - Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- BGR 199 - Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen
- BGR 500 - Betreiben von Arbeitsmitteln
- BGI 515 - Persönliche Schutzausrüstung
- BGI 622 - Belastungstabellen
- BGI 772 - Einsatz von handbetriebenen Arbeitssitzen
- BGI 807 - Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwände
- BGI 826 - Schutz gegen Absturz
- BGI 870 - Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte
- BGI 873 - Hebebänder und Rundschlingen aus Chemiefasern
- BGV A1 - Grundsätze der Prävention
- BGV A2 - Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- BGV C22 - Bauarbeiten
- BGV D36 - Leitern und Tritte
- VBG 14 - Unfallverhütungsvorschrift Hebebühnen
- FSR SKT 12 - Arbeits- und Sicherheitsrichtlinie Seilklettertechnik
- SPRAT - Safe practices for rope access work