PSA-Prüfung

Für den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (=PSA) sind neben der Inaugenscheinnahme vor und nach jedem Einsatz, auch jährliche Prüfungsfristen für sämtliche Bestandteile einzuhalten.
Bei intensiver Nutzung können Prüffristen sogar mehrmals jährlich nötig werden.

Diese Prüffristen sind sowohl in der "PSA-Benutzungsverordnung" auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes als auch in der vom Hersteller mitzuliefernden Informationsbroschüre beschrieben und somit für Anwender und Arbeitgeber zu berücksichtigen.
Darüber hinaus werden in den BGR 198 und BGR 199 - insbesondere für textile Bestandteile der PSA – neben Prüfungsintervallen auch Ablegefristen empfohlen oder vorgeschrieben.

Nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 906 ist unser Betrieb ausgebildet und befähigt auch ihre PSA zu überprüfen.

Für die Überprüfung ihrer PSA benötigen wir u.a. sämtliche Einzel- oder Systembestandteile ihrer PSA und die dazu gehörenden Informationsbroschüren der Hersteller.

Bei Fragen zur Prüfung ihrer PSA (Vorraussetzungen, Kosten, o.ä.) und zur Übermittlung von Vorabinformationen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular aus.

Foto: Firma Söll

Foto: Firma Söll


Vorabinformation PSA-Prüfung

Angaben zum Betrieb

Angaben zu der zu prüfenden PSA

Nein

Ja

Sind Prüfbuch/Prüfprotokolle vorhanden?

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